Aktuelle Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben ABS 38 (München-Mühldorf-Freilassing)

Einwände bis 30.11.26 beim Eisenbahn-Bundesamt möglich

Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
ABS/NBS München - Mühldorf - Freilassing - Grenze D/A / - Simbach / Inn, Planungsabschnitt 3 (Markt Tüßling - Freilassing), PFA 3.4, Strecke 5723 Tüßling – Freilassing, Bahn-km 39,776 – 49,460, in der Stadt Tittmoning, den Gemeinden Fridolfing und Kirchanschöring sowie der Stadt Laufen mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in Fridolfing und Kirchanschöring
(Geschäftszeichen: 651ppa/010-2026#003)

Das Vorhaben hat im Wesentlichen den zweigleisigen Ausbau der bestehenden Strecke 5723 Tüßling – Freilassing von Bahn-km 39,776 bis 49,460 im Planfeststellungsabschnitt 3.4 des Planungsabschnitts 03 der Ausbaustrecke ABS/NBS München - Mühldorf - Freilassing - Grenze D/A / - Simbach - Grenze D/A zum Gegenstand.


Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html 


Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 18a Abs. 4 Satz 1 AEG a.F. in Verbindung mit § 21 Abs. 2 und 5 UVPG a.F. i.V.m. § 38 Abs. 9 Satz 3 AEG (in der seit 29.07.2026 geltenden Fassung) bis einen Monat nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist – bis einschließlich 30.11.2026 – beim Eisenbahn-Bundesamt Einwendungen gegen den Plan erheben.