Fälligkeit der Hundesteuer am 01.04.2026

Seit 01. Januar 2022 gelten gemäß der Hundesteuersatzung, die der Stadtrat am 18. Januar beschlossen hat, folgende Hundesteuersätze:

60 € für den ersten Hund
90 € für den zweiten Hund
150 € für den dritten und jeden weiteren Hund
600 € für jeden Listen-/Kampfhund

Für Hunde in Weilern und Einöden gilt ein um die Hälfte ermäßigter Steuersatz. Die Ermäßigung ist nur auf den Ersthund anwendbar.

Fällig wird die Hundesteuer immer zum 01. April eines Jahres.

Hundebesitzer, deren Vierbeiner noch nicht angemeldet sind, haben die Chance, die Anmeldung kurzfristig nachzuholen. Es besteht die Möglichkeit, auf der Webseite der Stadtverwaltung, www.tittmoning.de (unter Rathaus & Bürgerservice, Service-Portal-Formulare, Anträge online, Anmeldung zur Hundesteuer), den Antrag auszufüllen und weiterzuleiten.

Weitere Informationen erteilt die Sachbearbeiterin Martina Helmberger unter Tel. 08683/7007-32 (Mo., Mi und Do).

Ab dem 01. Mai werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.

Die komplette Hundesteuersatzung steht als PDF auf der Website der Stadt zur Einsicht und zum Download: https://www.tittmoning.de/de/rathaus/rathaus/satzungen.php