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Breitbanderschließung

Förderprogramm I

Bürgerprojekte Stadt Tittmoning

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Die Stadt Tittmoning sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Erschließungsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

Pressetext vom 28. Mai 2015

Das komplexe Verfahren erfordert folgenden Ablauf:

Freizeitregion Stadt Tittmoning

Bedarfsermittlung

Stadtprojekte der Stadt Tittmoning

Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Die Stadt Tittmoning hat räumlich abgegrenzte Gebiete mit jeweils mindestens fünf Unternehmer (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in beiliegenden Karten als Kumulationsgebiete definiert.

Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.
Darüber hinaus verspricht sich die Stadt Tittmoning mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmer.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Tittmoning den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in den definierten Erschließungsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen.

Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Stadt Tittmoning sieht den Ausbau einerleistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Erschließungsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

Die Stadt bittet daher alle betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung.
Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst spätestens bis zum 02.04.2013 an die Stadt Tittmoning zurück.
Der Fragebogen wird allen Firmen in den Erschließungsgebieten direkt zugesandt.
Für Fragen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Oliver Maier
Tel. 08683 7007-26

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Fragebogen Bedarfsermittlung Breitband Tittmoning

Kumulationsgebiet Nonnreit

Kumulationsgebiet Törring

Kumulationsgebiet Weilham

Kumulationsgebiet Wimm-Moos

 

Freizeitregion Stadt Tittmoning

Bedarfsermittlung - Ergebnis

Stadtprojekte der Stadt Tittmoning

Bedarfsermittlung - Ergebnis

Die Stadt Tittmoning hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß §2 Abs. 1 Satz 1 UStG im jeweiligen Erschließungsgebiet durchgeführt.
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Ergebnis Ist-Bedarfsanalyse-Tittmoning

Freizeitregion Stadt Tittmoning

Markterkundung - Anfrage

Stadtprojekte der Stadt Tittmoning

Markterkundung - Anfrage

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochge-schwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochge-schwindigkeitsnetzen in Gewerbe - und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Stadt Tittmoning hat ergeben, dass in den Erschließungsgebieten

  •  Kumulationsgebiet Nonnreit 1 Unternehmer
  •  Kumulationsgebiet Törring 1 Unternehmer
  •  Kumulationsgebiet Weilham 1 Unternehmer

i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben.
Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (siehe Anlage / Link "Ergebnis Ist-BedarfsanalyseTittmoning.").

Bei Bedarf können Detailkarten der Erschließungsgebiete von der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Stadt Tittmoning bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 15.07.2013 zu übersenden.

Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse als PDF





Für eventuelle Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Herzlichst
Stadt Tittmoning

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:
Erster Bürgermeister Andreas Bratzdrum

Stadt Tittmoning, Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning, Postfach 11 20, 84525 Tittmoning
Tel. +49 8683 7007-0, Fax +49 8683 7007-30, info@tittmoning.de, www.tittmoning.de