Möglichkeiten finanzieller Unterstützung
- Kindergeld
- Bayerisches Familiengeld (ab 01.09.2018) Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.
weitere Infos: Servicetelefon: 0931 32090929
Familienkasse Pfarrkirchen Familienkasse Bayern Süd
Max-Breiherr-Str. 3 84347 Pfarrkirchen E-Mail: Familienkasse-Bayern-Sued@arbeitsagentur.de Kindergeldkasse Tel-Nr: 0800 / 4 5555 30* Familienkasse Fax-Nr: 08561/982-365
weitere Infos: www.familienkasse.de
Landratsamt Traunstein Soziales und Senioren St.-Oswald-Str. 3 83278 Traunstein Tel.Nr. 0861/58-248 Fr. Höflinger, 0861/58-233 Fr. Kotzinger, 0861/58-610 Fr. Sterflinger
weitere Infos: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr - Wohngeld
- Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe
Landratsamt Traunstein - Amt für Kinder, Jugend und Familie - Papst-Benedikt-XVI.-Platz 83278 Transtein E-Mail: sg2.23@traunstein.bayern Tel-Nr: 0861/58-341 o. 326 Fax-Nr: 0861/58-603
weitere Infos: https://www.traunstein.com/wTraunstein/verwaltung/formulare/kinder_jugend_familie/Merkblatt_Tagesstaetten_20171201.pdf
ACHTUNG! Beziehen Sie derzeit Arbeitslosengeld II ist der Antrag beim zuständigen Jobcenter zu beantragen.
Jobcenter Traunstein Chiemseestr. 35 83278 Transtein E-Mail: jobcenter-traunstein.projektteam@jobcenter-ge.de Tel-Nr: 0861/703-310 Fax-Nr: 0861/703-620
weitere Infos: https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Traunstein/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Traunstein
- Zuschüsse für gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertageseinrichtungen:
- Übernahme der Kosten für Ausflüge, Fahrten von Kindern einer Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Diese Zuschüsse sind schriftlich beim zuständigen Träger (Landratsamt Traunstein oder Jobcenter Traunstein) zu beantragen.
- Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV):
Jobcenter Traunstein Chiemseestr. 35 83278 Traunstein
- Empfänger von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II (Kinder bzw. deren Eltern, die Sozialhilfe erhalten): Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII (Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten):
Landratsamt Traunstein Soziales und Senioren St.-Oswald-Str. 3 83278 Traunstein
Anträge (gilt nur für: Gewährung von Jugendhilfe, Bildungs- und Teilhabepaket) erhalten Sie bei der Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Frau Helmberger 08683 7007-32 oder bei der Kindergartenleitung Frau Hagn 08683 8976-71 bzw. bei der Mittagsbetreuung Frau Heuberger 08683 8976-50.
Bitte beachten Sie, dass eventuelle Ansprüche nicht rückwirkend geltend gemacht werden können, sondern die Anträge immer im Voraus zu stellen sind.
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